Der Pharma und Life Science Branche stehen spannende Zeiten bevor. Die Marktbedingungen entwickeln sich ständig weiter, neue strategische Ansätze erfordern spezifisches Fachpersonal und andere Megatrends wie die zunehmende Digitalisierung beeinflussen auch diesen Bereich. Freelancer für komplexe Projekte bieten hier einen Lösungsansatz, denn ihr Expertenwissen kann eine unverzichtbare Ressource sein, doch für die Zusammenarbeit mit Freelancern gelten klare Regeln.
Die Zeiten für die Life Science Branche könnten nicht vielversprechender sein. Die letzten Jahre haben noch einmal deutlich gemacht, welcher Stellenwert von diesem Wirtschaftsbereich ausgeht, wie angewiesen Gesellschaft und Menschen auf die medizinischen Entwicklungen sind. Gleichzeitig wachsen damit auch die Verantwortung wie die Herausforderungen. Denn der strategische Wandel steht im Mittelpunkt, wenn sie über neue Geschäftsmodelle für die Zukunft nachdenken. So ist ein neuer Trend die personalisierte Medizin, bei der Patienten eine auf ihre spezifische Krankheitsform massgeschneiderte Therapie erhalten. Weitere Trends im Life Science Bereich sind Wearables oder Telemedizin. Um diese Veränderungsprozesse zu beschleunigen, müssen die Schwerpunkte zum einen auf der Entwicklung innovativer und beziehungsorientierter Partnerschaften liegen sowie zum anderen stark auf den Patienten fokussiert sein, um diesem einen echten Mehrwert zu bieten. Damit wächst auch der Bedarf nach schneller, bedarfsbasierter Unterstützung in Form von Brainpower und Know-how.
Bedarfsbasiert ist hierbei ein wichtiges Stichwort, denn besonders für projektbezogene Tätigkeiten, steigt die Herausforderung auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite. Die vielfach bewährte Lösung heisst Freelancer. Für Unternehmen hat die Zusammenarbeit mit Freelancern zahlreiche Vorteile, wenn diese zur richtigen Zeit am richtigen Ort zum Einsatz kommen und alle rechtlichen Rahmenbedingungen korrekt angewendet werden.
Wann können Freelancer unterstützen?
- Bei temporären Projekten
- Abrechnung nach erbrachter Leistung oder nach tatsächlich erbrachten Projekttagen
- Bei herausfordernden, spezifischen Projekten, die hochqualifizierte Wissensarbeiter erfordern
Die zügige und passgenaue Besetzung eines offenen Projektes ist dabei oft sehr herausfordernd. Unternehmen müssen schnell Entscheidungen treffen, im gleichen Zuge aber sichergehen, dass der Freelancer die Anforderungen hervorragend erfüllt. Besonders in spezialisierten Sektoren wie dem Pharma oder Medizintechnik Bereich sind besonders komplexe und hochqualifizierte Experten, die exakt die geforderten, spezifischen Fähigkeiten mitbringen, nur selten. An einem solchen Punkt kann es für Unternehmen lohnenswert sein, auf externe Hilfe zuzugreifen und mit spezialisierten Personalberatungen zusammenzuarbeiten, um von dem Netzwerk in der Branche zu profitieren. Denn so können alle Vorteile einer Zusammenarbeit mit selbständigen Wissensarbeitern voll ausgeschöpft werden.
Vorteile beim Einsatz von Freelancern:
- Schnelligkeit bei der Besetzung von offenen Projekten
- Flexibilität bei der Einsatzdauer und dem Umfang
- Hohe Produktivität
- Wirtschaftliche Effizienz, da nur nach tatsächlich erbrachter Leistung vergütet wird
Doch es gibt auch Fallstricke beim Einsatz von Freelancern. In diesem Zusammenhang fällt immer wieder das Wort “Compliance”. Gemeint sind damit besonders die Themen „Scheinselbstständigkeit“ und „verdeckte Arbeitnehmerüberlassung“. Auch diesbezüglich kann die Zusammenarbeit mit einem externen Personalberater sehr hilfreich sein, denn dann sind Unternehmen rechtlich auf der sicheren Seite, werden umfangreich beraten und es kann passgenau, projektbezogen die beste Lösung gefunden werden.
Gleiches gilt für Sonderfälle beim Einsatz des Freelancers. Einer dieser Sonderfälle wäre beispielsweise die Arbeit mit Freelancern in der Schweiz.
Der Einsatz von Freelancern in der Schweiz
Das Schweizer Recht kennt den Begriff des Freelancers nicht. Das bedeutet, dass deutsche Freelancer sowie hochqualifizierte Wissensarbeiter nicht in jedem Fall als Selbstständige gelten und einige Regelungen und Gesetze beachtet werden müssen. Nur einer von vielen Hürden für Unternehmer ist der zeitliche begrenzte Einsatz. Für EU-Bürger ist es nur möglich, für maximal 90 Einsatztage pro Jahr ohne ausländerrechtliche Erlaubnis in der Schweiz arbeiten zu können ohne sich in der Schweiz niederzulassen. Im Einzelfall oder bei längeren Aufenthalten entscheidet die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) über den Status. Kommen die Schweizer Behörden zu dem Schluss, dass es sich um einen Fall der Scheinselbstständigkeit handelt, kann das für das beschäftigende Unternehmen folgenschwer sein. Deswegen lohnt sich beim grenzüberschreitenden Einsatz von Freelancern – sowohl zum Schutz der Selbstständigen sowie zur Absicherung der Unternehmen – die Zusammenarbeit mit Personalberaterungen. Gleiches gilt für in der Schweiz ansässige Unternehmen.